Grundrisse inkl. Wohnflächenberechnung

Der Immobilienverkauf ist eine komplexe Abwicklung. Neben besitzanzeigenden Dokumenten wie der Grundbuchauszug, ist es von Vorteil weitere Unterlagen bereits vor der Vermarktung eines Objektes vorliegen zu haben. Sie stellen eine Grundlage des zu erstellenden Exposés dar. Zusätzlich geben sie Kaufinteressenten viele Informationen zum Einschätzen des Wohnraumes. Wichtige Unterlagen in diesem Zusammenhang sind Grundrisse aller verfügbaren Geschosse ebenso wie eine Aufstellung der einzelnen Wohnflächen.

Grundriss als Unterlage beim Hausverkauf

Grundriss inkl. Wohnflächenberechnung sollte bei einem Hausverkauf vorliegen. Bild © Andreas Morlok / pixelio.de

Konkrete Übersicht mit Hilfe von Grundrissen

Ein Grundriss eines Hauses wird meist in der Konstruktionsphase oder im Rahmen einer Bauplanung angefertigt. Bei Veränderungen im Laufe der Jahre am Grundriss, sollte dieser spätestens beim Verkauf der Immobilie erneuert werden. En Grundriss stellt eine zeichnerisch dargestellte zweidimensionale Abbildung der räumlichen Gegebenheit innerhalb eines Gebäudes dar. Neben der Größe eines Raumes kann auch seine Lage innerhalb der Immobilie bestimmt werden.

Mit Hilfe des Grundrisses können somit genaue Aussagen über die Eigenschaften eines zu verkaufenden Hauses gemacht werden. Neben der Gesamtanzahl der Zimmer, können Kaufinteressenten darüber informiert werden, welche Zimmer sich aufgrund ihrer Größe, für welche Art der Nutzung eignen. Im Rahmen einer Exposé-Erstellung kann ein gezeichneter Grundriss grafisch aufbereitet werden. Hierbei sind 3D-Ansichten möglich sowie die Darstellung mit entsprechender Möblierung empfehlenswert. Wird die Möblierung an die derzeit vorhandene angepasst, hat der Kaufinteressent bereits erste konkrete Vorstellungen und kann sich leichter mit dem Haus identifizieren.

Die Berechnung der Wohnfläche zur konkreten Planung

Zusätzlich zum Grundriss wird empfohlen, genaue Wohnflächenangaben auszuzeichnen. Ein professionell erstellter Grundriss enthält bereits genaue Bemaßungen der Wände eines Geschosses. Die ungefähre Berechnung der Wohnfläche kann so leicht vollzogen werden. Die konkrete Wohnflächenberechnung jedoch ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Die Wohnfläche kann hierbei individuell berechnet werden oder sich nach einer Verordnung richten.

Nach der Wohnflächenverordnung müssen öffentlich geförderte Wohnräume bemessen werden. Viele Teilnehmer halten sich mit Hinblick auf ein einheitliches Verständnis ebenfalls an die Richtlinien der Wohnflächenverordnung. Hiernach sind Räumlichkeiten von der Wohnfläche ausgenommen, die als Zubehörräume deklariert werden. Hierbei handelt es sich um Keller- oder Dachräume sowie Geschäftsräume. Des Weiteren können Nischen, Kaminvorsprünge etc. von der Wohnfläche abgezogen werden. Genauere Informationen zur Berechnung der Wohnfläche erhalten Sie zum Beispiel hier.

Die Gesamtwohnfläche ist nicht nur für Finanzierungsanfragen eine wichtige Grundlage sondern auch für eine eventuelle Vermietung. Hierbei wird zumeist die Wohnfläche als Maßstab zur Abrechnung der Nebenkosten herangezogen. Die einzelnen Wohnflächenangaben sind zusätzliche Anhaltspunkt für Interessenten, wie die Wohnräume verwendet werden können und ob dies zu ihren Vorstellungen passt.