Hausverkauf im In- und Ausland

Bei einem Hausverkauf spielen regionale Unterschiede eine bedeutende Rolle. Nicht nur hinsichtlich der Lage der Immobilie sondern auch bezüglich der zu vereinbarenden Maklerprovisionen existieren verschiedene regionale Gepflogenheiten.

Innerhalb Deutschlands werden je Bundesland unterschiedliche Provisionssätze vereinbart. Dies sind jedoch nur Gepflogenheiten und keine Richtlinie, an die sich Makler und Kunden halten müssen. Dennoch kann ein Hauseigentümer bei Beauftragung eines Immobilienmaklers mit den üblichen Maklerprovisionen rechnen, die für das jeweilige Bundesland bzw. die Region veranschlagt werden. Hierbei spielt zudem die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer eine Rolle. Währenddessen es in einigen Regionen Deutschlands üblich ist, die gesamte Provision eines Maklers zu gleichen Teilen zu zahlen, wird in anderen Gebieten dem einen oder anderen ein höherer Anteil beigemessen.

Weitere Bestimmungen sind zu beachten, wenn ein Haus im Ausland verkauft werden soll. Dies kann sowohl in Zusammenarbeit mit einem Makler aus Deutschland als auch mit einem aus dem jeweiligen Ausland passieren. In der Regel sind hierbei jedoch die dort geltenden Gesetze und Gepflogenheiten zu berücksichtigen. Eventuell werden hierbei weitere Unterlagen erforderlich.

Ebenso speziell kann ein Hausverkauf sein, bei dem einer der Vertragspartner nicht in Deutschland gemeldet ist. Auch hierbei gelten eventuell spezielle Gesetze und aus eigenem Interesse sollte sich hierbei ein Hauseigentümer mit Experten unterhalten, um eventuelle Rechtstreitigkeiten oder Ärgernisse zu vermeiden.