Rechtliches beim Hausverkauf

Nießbrauchrecht, Teilungserklärung und Wegerecht sind Begriffe, die viele Menschen noch nie in ihrem Leben gehört haben. Im Rahmen eines Hausverkaufs kommen diese jedoch eventuell auf den einen oder anderen zu. Denn diese sind meist im Grundbuch verzeichnet und spielen bei dem Verkauf einer Immobilie eine bedeutende Rolle.

Rechtliche Fragen können oftmals nur von Juristen beantwortet werden, die hierfür jahrelang studieren mussten. Im Bereich der Immobilienwirtschaft können bereits die Immobilienmakler erste Kenntnisse vermitteln und wissen, wie mit speziellen Rechten einer Immobilie verfahren werden muss.

Selbst bei Häusern und Wohnungen ohne Sonderrecht, kommen rechtliche Vorschriften zu tragen – spätestens bei dem Notartermin, bei dem der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss.

Auch Besitzer sollten sich bei jeglicher Veränderung, die sie an der eigenen Immobilie vornehmen fragen, welche rechtlichen Konsequenzen damit auf sie zukommen. Denn im Falle eines Verkaufs oder einer Bewertung der Immobilie spielen solche Umstände zum Teil eine große Rolle.

Viele der Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer Immobilie stehen, werden bereits in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Weitere Gesetzbücher sind beispielsweise das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).